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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen der Firma MechLab Engineering UG (haftungsbeschränkt), Zwickauer Str. 46, 01069 Dresden (nachstehend “Veranstalterin”) gegenüber ihren Auftraggebern.

Abweichenden Geschäftsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt die Veranstalterin nur an, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.), den besonderen Bestimmungen für Trainings- oder Coaching Veranstaltungen (II.) sowie den Bestimmungen für Gutscheine (III.).

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die von der Veranstalterin zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der Veranstalterin erstellten Unterlagen beauftragt bzw. erwirbt.

(2) Die Veranstalterin wird als Unternehmen für den Auftraggeber tätig.

(3) Die Veranstalterin bedient sich zur Vertragserfüllung ggf. selbstständiger Trainer. Diese werden ebenfalls als selbstständige Unternehmer unter Verwendung der eigenen Firma mit eigenem werblichen Auftritt tätig. Die Veranstalterin kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.

(4) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

(5) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Veranstalterin und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dresden. Die Veranstalterin ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 2 Leistungen der Veranstalterin

(1) Die Veranstalterin erbringt für den Auftraggeber Coaching-Leistungen zur Verbesserung des Fahrstils mit einem motorisierten Kraftrad im öffentlichen Straßenverkehr.

(2) Soweit Zusatzleistungen durch Dritte ausgeführt werden tritt die Veranstalterin hierfür ausdrücklich nicht als Vertragspartner sondern lediglich als Vermittler auf. Die Leistungsbeziehung besteht allein zu dem Dritten. Die Haftung seitens der Veranstalterin ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend ist die jeweilige Vereinbarung.

§ 3 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, Brutto, incl. derzeig gültiger Umsatzsteuer.

(2) Die Veranstalterin stellt dem Auftraggeber stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Auftraggeber sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Veranstalterin zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten der Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Veranstalterin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

(5) Bei andauernden Vertragsbeziehungen wie z.B. umfangreichen Coachingaufträgen ist die Veranstalterin berechtigt, den Aufwand in regelmäßigen Abständen (bspw. monatlich) in Abrechnung zu bringen.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Gegenansprüche von der Veranstalterin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Haftung / Haftungsbeschränkung

(1) Die Veranstalterin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Veranstalterin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Veranstalterin nicht.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Datenschutz

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Veranstalterin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Veranstalterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung sowie Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen oder sonstige Dienstleistungen zu informieren.

(3) Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Veranstalterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

II. Besondere Bestimmungen Training und Coaching

§ 6 Beauftragung von Trainings- oder Coachingveranstaltungen

(1) Wenn der Auftraggeber das Training von der Veranstalterin beauftragen möchte, übersendet der Auftraggeber ein unterzeichnetes Angebot zur Durchführung des gewünschten Trainings- oder Coachingveranstaltung an die Veranstalterin. Die Veranstalterin bestätigt den Erhalt und die Teilnahme schriftlich. Mit dieser Bestätigung der Veranstalterin ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich, der Auftraggeber erhält anschließend die Rechnung.

(2) Soweit die Veranstalterin bei der Durchführung des Trainings- oder Coachingveranstaltungen Dritte als Trainer einsetzt, handeln diese während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von der Veranstalterin, es sei denn die Veranstalterin tritt ausdrücklich nur als Vermittler dieser Dienstleistung auf. In letzterem Fall besteht keine vertragliche Beziehung zu dem Dritten. Die Haftung der Veranstalterin ist insoweit ausgeschlossen. Maßgebend hierfür ist die konkrete Vereinbarung.

§ 7 Preise für Trainings- und Coaching Veranstaltungen

Für die Teilnahme an Trainings- oder Coaching Veranstaltungen gelten die individuell im Angebot auf der Webseite vereinbarten Preise.

§ 8 Durchführung von Trainings- und Coachingveranstaltungen, Absage und Ausfall

(1) Der Veranstaltungsort ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegeben.

(2) Die Veranstalterin behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Veranstalterin wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird die Veranstalterin den Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 5 Teilnehmern.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Erfolgt die Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung an die Veranstalterin zu zahlen. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung an die Veranstalterin zu zahlen. Zusätzlich hat der Auftraggeber der Veranstalterin die durch die bestätigte Buchung bereits entstandenen Kosten (Unterbringungs-, Reise- / Folgekosten) zu zahlen.

(4) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor den Auftraggeber vom Coaching auszuschließen, wenn dieser unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

§ 9 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks sowie der Vervielfältigung, verbleiben bei der Veranstalterin. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Veranstalterin darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

III. Besondere Bestimmungen für Gutscheine

§ 10 Gültigkeit und Reklamation

(1) Der Gutschein kann unter www.mechlab-academy.de für Dienstleistungen eingelöst werden.

(2) Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

(3) Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.

(4) Der Gutschein kann nur für den Kauf von Dienstleistungen und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

(5) Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

§ 11 Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit

(1) Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.

(2) Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

§12 Rücktritt

Falls die ausgewählte Tour in der Zeit zwischen Bestellung und Versand aus der Listung bei der Veranstalterin - gleich aus welchem Grunde - ausscheidet, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Empfangene Leistungen werden zurückerstattet.

§ 13 Haftung für Gutscheine

(1) Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die infolge einer Nichterreichbarkeit des Kunden oder der Lieferadresse entstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei einer Lieferung per Post eine Zustellbarkeit durch ein Namensschild o.ä. Identifizierung zu gewährleisten und die korrekte Lieferadresse beim Zahlungsdienstleister (z.B. Paypal) zu hinterlegen.

(2) Sie verpflichten sich den Gutschein-Code geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutschein-Codes.

Es gilt § 306 BGB: Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Dresden, 01.01.2022